Statuten
Neue Formulierung (V. Schlussbestimmung)
Bei der Trauung eines Aktivmitgliedes singt der Verein auf Wunsch des Braut-Paares bei der Hochzeitsfeier in der Pfarrkirche.
Bei verstorbenen Aktiv- und aus der Aktivmitgliedschaft hervorgegangenen Ehrenmitgliedern singt der Chor nach Möglichkeit in Beerdigungdgottesdienst oder im Gottesdienst anlässlich des 30. Todestages.
Beschluss: Die neue Formulierung wurde an der Generalversammlung vom 22. Februar 2003 einstimmig beschlossen.