Statuten

Neue Formulierung (V. Schlussbestimmung)

 

Bei der Trauung eines Aktivmitgliedes singt der Verein auf Wunsch des Braut-Paares bei der Hochzeitsfeier in der Pfarrkirche.

 

Bei verstorbenen Aktiv- und aus der Aktivmitgliedschaft hervorgegangenen Ehrenmitgliedern singt der Chor nach Möglichkeit in Beerdigungdgottesdienst oder im Gottesdienst anlässlich des 30. Todestages.

 

Beschluss: Die neue Formulierung wurde an der Generalversammlung vom 22. Februar 2003 einstimmig beschlossen.